Auf der Homepage des Sozialministeriums steht folgendes zum Thema persönliche Schutzausrüstung:

Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Arbeitnehmern benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung.

Damit diese PSA auch ordentlich gewartet ist, ist ein jährlicher Check dieser Pflicht.

Im folgenden Gesetzestext ist diese auch niedergeschrieben:

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen durch persönliche Schutzausrüstung (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung – PSA-V)
StF: BGBl. II Nr. 77/2014 [CELEX-Nr.: 31989L0656]

§14 (7) Absturzsicherungssysteme dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Für die Prüfung von Absturzsicherungssystemen gilt:

1.

Gegenstände des Absturzsicherungssystems müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine fachkundige Person geprüft werden.

2.

Feste Führungen von Steigschutzeinrichtungen müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine fachkundige Person geprüft werden.

3.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind in Prüfbefunden festzuhalten. Der Prüfbefund muss beinhalten:

a)

Prüfdatum,

b)

Name und Anschrift des Prüfers/der Prüferin, Bezeichnung der Prüfstelle, Unterschrift des Prüfers/der Prüferin,

c)

Ergebnis der Prüfung,

d)

Angaben über die der Prüfung zu Grunde gelegten Prüfinhalte.

4.

Die Prüfbefunde sind von den Arbeitgeber/innen bis zum Ausscheiden der persönlichen Schutzausrüstung aufzubewahren.

 

Diese PSA Checks können auch bei uns in Raasdorf durchgeführt werden. Einfach einen Termin ausmachen, vorbei kommen und bei einem Kaffee die PSA checken lassen.